Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über das,
was ich für Sie tun kann:
- Tragwerksplanung und statische Berechnungen:
alle Leistungsphasen nach § 51 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 07/2013)
1. Grundlagenermittlung mit Klärung der Aufgabenstellung
2. Vorplanung: Erarbeitung des statisch-konstruktiven
Konzepts des Tragwerks
3. Entwurfsplanung: Erarbeitung der Tragwerkslösung
mit überschlägiger statischer Berechnung
4. Genehmigungsplanung: Anfertigen und Zusammenstellen
der statischen Berechnung mit Positionsplänen für die Prüfung
5. Ausführungsplanung: Anfertigen der Tragwerksausführungszeichnungen
6. Vorbereitung der Vergabe: Beitrag zur Mengenermittlung
und zum Leistungsverzeichnis